Grippe-Schutzimpfung
Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission raten wir einigen Patientengruppen, vorzugsweise vor Ausbruch der jährlichen Epidemien (meist Dezember bis März), zur Schutzimpfung gegen das Grippe- (Influenza-)Virus.Die echte Grippe stellt, besonders bei immungeschwächten Patienten, ein ernstes Krankheitsbild dar, das meist mit Kopf- & Gliederschmerzen, trockenem Husten und hohem Fieber schlagartig beginnt. Gefürchtet ist besonders der Übergang in eine Lungenentzündung mit ihren möglichen Komplikationen.
Echte Grippe darf nicht mit grippalen Infekten verwechselt werden, die sich meist mit Schnupfen, (oft produktivem) Husten und leicht erhöhten Temperaturen äußern und in der Regel nach einigen Tagen spontan abklingen. Erreger sind hier unterschiedlichste andere Viren, gegen die die Grippe-Schutzimpfung auch nicht wirksam ist.
Ist die Erkrankung ausgebrochen, lässt sie sich mit Medikamenten nur wenig beeinflussen und setzt die Patienten bei unkompliziertem Verlauf oft für 1-2 Wochen außer Gefecht.
Alleinigen Schutz gegen die echte Grippe bietet die rechtzeitige Impfung! Der Impfstoff wird jedes Jahr gemäß den zu erwartenden Grippeviren (in der Regel drei verschiedene Typen) hergestellt und muss daher auch jährlich verabreicht werden.
Die Impfung wird im Allgemeinen gut vertragen, vereinzelt können leichte Beschwerden an der Einstichstelle oder wie bei einer leichten Erkältung auftreten. Eine echte Allergie gegen Hühnereiweiß ist momentan noch ein einziger Grund, sich nicht gegen Grippe impfen zu lassen.
Empfohlen (und auch von den gesetzlichen und meisten privaten Krankenkassen bezahlt) wird die Impfung für folgende Personengruppen:
- Personen über 60 Jahre
- Kinder, Jugendliche & Erwachsene mit chronischen Erkrankungen wie:
o chronische Erkrankungen der Atemwege (z.B. Asthma oder COPD)
o chronische Herz-, Kreislauf-, Leber- & Nierenerkrankungen
o Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten
o chronische neurologische Erkrankungen, z.B. durch Infekte ausgelöste Schübe einer multiplen Sklerose
o angeborene oder erworbene Immundefekte, z.B. HIV-Krankheit
- Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter Gefährdung durch ein Grundleiden schon ab dem 1. Drittel
- Bewohner von Alters- & Pflegeheimen
- Personen mit erhöhter Gefährdung, z.B. medizinisches Personal
- Personen in Einrichtungen mit erhöhtem Publikumsverkehr
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von Ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können
Sollten Sie noch nicht geimpft sein, vereinbaren Sie möglichst vor Beginn (während ist auch noch möglich) der ‚Grippesaison‘ einen Impftermin mit unseren Mitarbeitern!